Baulandsteuer

Baulandsteuer
Grundsteuer C; Maßnahme im Rahmen der  Grundsteuer mit dem Ziel, eine Preissteigerung des Grund und Bodens infolge von Nutzungsumwidmungen steuerlich zu erfassen. Die B. wurde nur in den Jahren 1961 und 1962 erhoben. Pläne dieser Art wurden wieder in den 70er Jahren intensiv diskutiert; sie scheiterten vornehmlich an Zurechnungsproblemen. Mittlerweile haben sich die Schwerpunkte verschoben: Die zunehmend restriktive Baulandausweisung der Gemeinden hat die angebotssteigende Wirkung steuerlicher Pläne uninteressant werden lassen.
- Vgl. auch  Planungswertausgleich.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Planungswertausgleich — 1. Charakterisierung: Ausgleich für Bodenwertsteigerungen bzw. senkungen. 1956 von der Regierung vorgeschlagen, aber unter dem Eindruck auch der wissenschaftlichen Kritik nicht Gesetz geworden. Der Grundstückseigentümer sollte eine der… …   Lexikon der Economics

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